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Grafik: Der Rechtsanwalt
Reinhard Heermann  
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Kanzlei

Rechtsanwalt Reinhard Heermann

  • * 1961 in Dortmund
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bochum
  • 1993 Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2008 Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Vertretungsbefugt bei allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Arbeitsrecht:
    Arbeitsrechtliche Schwerpunkte im Bereich des Individualarbeitsrechts und Betriebsverfassungsrecht insbesondere der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen.
  • Mietrecht:
    Unsere mietrechtliche Beratung und gerichtliche Vertretung umfasst sowohl das Gewerbemietrecht, als auch das Wohnungsmietrecht. Schwerpunkt bildet hier die Beratung von Vermietern und Mietern bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Vermietung von gewerblich und privat genutzten Immobilien, Beratung und Vertretung bei Kündigungen, Modernisierungen, Mietmängeln und sonstigen Leistungsstörungen, Beitreibung von Zahlungsrückständen sowie Vertretung in Räumungsverfahren.
  • Familienrecht:
    Die Zahl der geschiedenen Ehen steigt nahezu jährlich. Hieraus entsteht das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem Familienrecht auseinander zu setzen. Wir bieten umfassende Beratung bei der Gestaltung und dem Abschluss von Eheverträgen. Weiterhin beraten und vertreten wir Parteien anlässlich Trennung und Scheidung hinsichtlich aller daraus resultierender Folgen insbesondere das Scheidungsrecht selbst, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, elterliche Sorge für gemeinsame Kinder, Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens. Unser Prinzip ist es dabei, durch Verhandlung mit der Gegenseite nach Möglichkeit einvernehmliche und für alle Beteiligte tragfähige Lösungen zu erarbeiten und so lange und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden. Scheitern derartige Bemühungen, vertreten wir die Interessen des Mandanten mit dem gebotenen Nachdruck.

Weitere Interessenschwerpunkte:

  • Baurecht:
    Wir beraten und vertreten Sie in Fragen des Werkvertragsrechts. Für Handwerker und Bauunternehmer sowie Architekten bieten wir Hilfe in der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen sowie der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Die Interessen von Bauherren gehen überwiegend dahin, Unterstützung in der Durchsetzung ihrer Erfüllungs-und Gewährleistungsansprüche aus dem Bau-/Handwerkervertrag zu erhalten. In beiden Bereichen richtet sich unser Augenmerk zunächst auf die Erarbeitung einvernehmlicher Lösungen, um möglichst langwierige gerichtliche Verfahren und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Die anschließende Vertretung in gerichtlichen Verfahren, falls außergerichtliche Bemühungen zur Streitbeilegung scheitern, entspricht unserem regelmäßigen Arbeitsbild.
  • Strafrecht

 

 

 


 

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